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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: 1. Mai 2025. Diese Bedingungen sind für Beratungs-, Konzeptions-, Pilotierungs- und Entwicklungsleistungen von LatentDrift ausgelegt.

1. Anbieter und Anwendungsbereich

Anbieter ist LatentDrift, Dejvid Udric, Rudolf Rirschgasse 3, 2325 Himberg, Österreich. Diese AGB gelten für Leistungen im Bereich KI-Systeme, Software, technische Konzeption, Pilotierung, Architektur, Evaluation und Beratung, soweit sie im jeweiligen Angebot oder Vertrag einbezogen werden.

Das Angebot richtet sich primär an Unternehmer, juristische Personen und öffentliche Auftraggeber. Wenn ausnahmsweise Verbraucher betroffen sind, bleiben zwingende verbraucherschützende Vorschriften unberührt.

2. Vertragsschluss

Die Website stellt kein verbindliches Online-Shop-Angebot dar. Anfragen per E-Mail sind unverbindlich. Ein Vertrag kommt zustande, wenn LatentDrift ein individuelles Angebot legt und der Auftraggeber dieses annimmt oder wenn beide Seiten eine Beauftragung schriftlich bestätigen.

Leistungsumfang, Vergütung, Termine, Mitwirkungspflichten und Nutzungsrechte ergeben sich vorrangig aus dem individuellen Angebot. Bei Widersprüchen geht die individuelle Vereinbarung diesen AGB vor.

3. Leistungen und Projektarbeit

LatentDrift erbringt je nach Auftrag Analyse-, Beratungs-, Konzeptions-, Architektur-, Pilotierungs-, Entwicklungs-, Evaluations- oder Dokumentationsleistungen. Ergebnisse können insbesondere Entscheidungskarten, Systemrahmen, Prüfprotokolle, Prototypen, technische Konzepte, Quellcode, Tests, Traces und Übergabedokumentation sein.

KI- und Softwareprojekte enthalten technische Unsicherheiten. LatentDrift schuldet nur einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg, eine bestimmte Modellleistung oder eine produktionsreife Lösung, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.

4. Mitwirkung des Auftraggebers

Der Auftraggeber stellt rechtzeitig die notwendigen Informationen, Ansprechpartner, Daten, Zugänge, Testfälle, Fachentscheidungen und Freigaben bereit. Er ist dafür verantwortlich, dass bereitgestellte Inhalte, Daten und Systeme rechtmäßig verwendet werden dürfen.

Verzögerungen oder Mehrleistungen, die auf fehlender oder verspäteter Mitwirkung beruhen, können Termine verschieben und zusätzlichen Aufwand auslösen.

5. KI-Komponenten, Pilotierungen und Betrieb

Prototypen, Evaluationsumgebungen und experimentelle KI-Komponenten sind ohne ausdrückliche Freigabe nicht für den produktiven Betrieb bestimmt. Ausgaben KI-gestützter Systeme müssen fachlich geprüft werden, bevor sie für Entscheidungen mit rechtlicher, wirtschaftlicher oder erheblicher persönlicher Wirkung genutzt werden.

Modellanbieter, Schnittstellen, Open-Source-Komponenten und Infrastruktur können sich ändern. LatentDrift berücksichtigt solche Abhängigkeiten im vereinbarten Umfang, kann aber die dauerhafte Verfügbarkeit oder unveränderte Leistung externer Dienste nicht garantieren.

6. Termine, Änderungen und Abnahme

Termine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden. Änderungen des Umfangs, zusätzliche Anforderungen oder neue Erkenntnisse werden als Change Request behandelt und können Aufwand, Termine und Vergütung beeinflussen.

Soweit Werkleistungen vereinbart sind, prüft der Auftraggeber gelieferte Ergebnisse innerhalb angemessener Frist und meldet konkrete Mängel nachvollziehbar. Teilabnahmen sind zulässig, wenn sie dem Projektzuschnitt entsprechen.

7. Vergütung und Zahlung

Die Vergütung richtet sich nach dem individuellen Angebot. Leistungen können nach Aufwand, als Pauschale, nach Projektphasen oder nach laufender Betreuung abgerechnet werden. Angegebene Beträge verstehen sich, sofern nicht anders ausgewiesen, zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.

Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig, soweit nicht anders vereinbart. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugsfolgen.

8. Nutzungsrechte und Vorarbeiten

Nach vollständiger Zahlung erhält der Auftraggeber die im Angebot beschriebenen Nutzungsrechte an den individuell erstellten Arbeitsergebnissen. Soweit nichts anderes vereinbart ist, umfasst dies ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Recht zur Nutzung im vereinbarten Geschäftszweck.

Vorbestehende Werkzeuge, Methoden, Templates, Bibliotheken, allgemeines Know-how und wiederverwendbare Bausteine von LatentDrift bleiben Eigentum von LatentDrift. Der Auftraggeber erhält daran die Rechte, die zur Nutzung der vereinbarten Ergebnisse erforderlich sind. Open-Source- und Drittkomponenten gelten nach ihren jeweiligen Lizenzbedingungen.

9. Vertraulichkeit und Datenschutz

Beide Seiten behandeln vertrauliche Informationen der jeweils anderen Seite vertraulich und nutzen sie nur zur Durchführung des Projekts. Gesetzliche Offenlegungspflichten bleiben unberührt.

Werden personenbezogene Daten im Auftrag verarbeitet, schließen die Parteien vorab eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO, soweit dies rechtlich erforderlich ist.

10. Gewährleistung

Für vereinbarte Werkleistungen gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. LatentDrift kann berechtigte Mängel zunächst durch Verbesserung oder Nachlieferung beheben. Für ausdrücklich experimentelle Leistungen, Analysen, Skizzen, Pilotierungen und Prototypen gelten die jeweils vereinbarten Prüf- und Qualitätsmaßstäbe.

11. Haftung

LatentDrift haftet unbeschränkt für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, Personenschäden und in Fällen zwingender gesetzlicher Haftung. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet LatentDrift, soweit gesetzlich zulässig, nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.

Der Auftraggeber bleibt für fachliche Freigaben, rechtliche Prüfung, produktionsbezogene Entscheidungen, Datenqualität und den Einsatz der Ergebnisse in seiner Organisation verantwortlich, soweit diese Aufgaben nicht ausdrücklich Teil des Auftrags sind.

12. Schlussbestimmungen

Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts. Für Unternehmer ist, soweit gesetzlich zulässig, das sachlich zuständige Gericht am Sitz von LatentDrift Gerichtsstand. Zwingende Verbrauchergerichtsstände bleiben unberührt.

Änderungen und Ergänzungen bedürfen einer nachvollziehbaren schriftlichen oder elektronischen Vereinbarung. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

LatentDrift

Spezialisierte KI-Systeme für agentische Systeme,
Nachvollziehbarkeit und multimodale Echtzeit-Schnittstellen.

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